Die Gemeinde Berg gibt bekannt, dass die mit Datum vom 14. Juni 2023 erlassene Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Trinkwasser ab Mittwoch 11. Oktober 2023 aufgehoben wird.
Die in dieser Allgemeinverfügung ausgesprochenen Verbote (Befüllung von privaten Pools und Planschbecken, Bewässerung von privaten Rasen-, Gartenflächen und Blumenbeeten, Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken, Reinigen und Abspritzen von Terrassen und Hofflächen, Bewässerung von öffentlichen Grünflächen, Blumenbeeten und Sportplätzen) werden mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Begründet wird die Aufhebung des Bewässerungsverbots damit, dass die Verbote – nachdem die Arbeiten an der Neufassung der Quelle Hausheim nun baulich beendet sind und auch aufgrund der geänderten Witterungslage – nicht länger erforderlich sind, um die Grundversorgung mit Trinkwasser innerhalb des Versorgungsgebietes sicherzustellen.