Die Verwaltung ist zu den normalen Geschäftszeiten geöffnet.
Für Anmeldungen zur Eheschließung und bei Rentenangelegenheiten ist eine Terminabsprache per Telefon unter 09189/4411-10 oder per E-Mail unter standesamt@berg-opf.de erforderlich.
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Alle aktuellen Infos für Ihren Badebesuch finden Sie hier!
Hier finden Sie die bereitgestellen Formulare der Gemeinde Berg.
Sie haben die Möglichkeit, Vorgänge statt eines Rathausbesuches online abzuwickeln:
Berg
Sindlbach
Unterölsbach
Guterhaltene Restmülltonnen, die nicht mehr benötigt werden (z.B. Umstieg auf andere Tonnengröße), kann man bei der CAH abgeben.
In den Gebrauchtwarenmärkten in Neumarkt und Dietfurt nimmt die Christliche Arbeiter Hilfe (CAH) ab sofort guterhaltene und gebrauchsfähige Restmülltonnen an.
Die Tonnen kann man kostenlos abgeben.
Sie dürfen jedoch keine Defekte wie Risse, fehlende Räder oder ausgebrochene Deckel-Scharniere haben.
Vor Weitergabe der Tonne unbedingt die Gebührenmarke entfernen und im Original an das Landratsamt zurückgeben, da ansonsten die Müllgebühren weiterlaufen würden.
Wer eine gebrauchte, guterhaltene und funktionsfähige Restmülltonne sucht, kann gegen ein kleines Entgelt ebenfalls bei der CAH fündig werden.
Defekte und nicht mehr benutzbare Restmülltonnen kann man zur Sperrmüllabfuhr anmelden oder zum Wertstoffhof Blomenhof in Neumarkt bringen.
Nähere Infos zur CAH findet man hier: https://www.cah-neumarkt.de/
Infos zur Abfallwirtschaft im Landratsamt: www.landkreis-neumarkt.de/abfallwirtschaft
Bei der VGN-Linie 512 kommt es insbesondere durch die Anbindung des Neubaugebietes „Richtheim Straßfeld“ zu Fahrplananpassungen.
Auch die VGN-Linie 518 bindet das Neubaugebiet „Richtheim-Straßfeld“ bei einigen Fahrten an. Zudem wird die Haltestelle „Meilenhofen“ bei der Frühfahrt aus Dippersricht mit aufgenommen.
Die aktuellen Fahrpläne zu jeder Linie sind stets auf der Homepage des VGN unter www.vgn.de abrufbar.
Alle Infos finden Sie hier!
Aktualisierte Auflagen u. Hinweise:
Im Moment (Stand: 02.08.2022) herrscht Gefahrenstufe 4-5 auf der Skala des Waldbrand-Gefahrenindex WBI, d.h. es herrscht hohe bis extrem hohe Gefahr eines Waldbrandes. Das Entzünden von Feuer wird nicht gestattet, solange der Waldbrand-Gefahrenindex WBI nicht die Gefahrenstufen 1-3 erreicht.
1. Die Errichtung und der Betrieb eines Lagerfeuers oder Sonnwendfeuers bedürfen einer gesonderten Erlaubnis, wenn die Feuerstätte im Wald oder weniger als 100 m davon errichtet werden soll. Diese Erlaubnis ist beim zuständigen Amt für Landwirtschaft und Forsten, Kapuzinerstraße 6 1/3, 92318 Neumarkt i.d.OPf. einzuholen.
Beträgt die Entfernung zum Wald mehr als 100 m, sind die in der Anlage beigefügten Bestimmungen der §§ 3 und 4 der Verordnung zur Verhütung von Bränden zu beachten.
Ein Feuer darf nur entzündet werden, sofern nicht vom Deutschen Wetterdienst am Abbrenntag mindestens der Waldbrandgefahrenindex (M-68, international) „hohe Gefahr“ für die Wetterstation Freystadt-Oberndorf ausgegeben wurde (nachzulesen im Internet unter http://www.dwd.de/waldbrand).
2. Die im beiliegendem Merkblatt aufgeführten Hinweise sind zu beachten (Merkblatt wird bei Beantragung ausgegeben).
3. Der benutzte Platz ist von Verunreinigungen sauber zu halten und ordnungsgemäß aufgeräumt zurück zu lassen. Schäden an Flur und Natur dürfen nicht verursacht werden.
4. Die Besucherzahl muss sich auf ca. 30 Personen beschränken.
5. Zufahrt für Rettungsfahrzeuge muss frei gehalten werden.
6. Das Abspielen von Musik ist nur bis 24.00 Uhr erlaubt. Die Lautstärke der Musik darf dabei niemanden beeinträchtigen.
Gemarkung Loderbach, Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf.
Für die Flüchtlinge aus den Kriegsgebieten kann unsere neue Infoseite hier eingesehen werden!
Alle weiteren Pressemitteilungen und Neuigkeiten der Gemeinde Berg auf einen Blick!
Alle aktuellen Informationen zur Gemeinderatssitzung finden Sie hier!
Ihr Draht zu uns
Bürgerbüro: | +49 (0) 9189 44 11 - 11 |
Standesamt: | +49 (0) 9189 44 11 - 10 |
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