Schöffenwahl 2023 - Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen (Geschäftsjahre 2024 bis 2028)
- Aufruf zur Bewerbung von geeigneten Personen für die Vorschlagsliste -
Im Jahr 2023 findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt.
Daher werden zurzeit in allen Gemeinden und Städten Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Nach Mitteilung des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat die Gemeinde Berg dem Amtsgericht Neumarkt i.d.OPf. fünf Personen vorzuschlagen.
Schöffinnen bzw. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Es besteht ab sofort die Möglichkeit, sich für das Amt zu bewerben.
Bei Wohnsitz in unserer Gemeinde kann die Bewerbung spätestens
bis zum 31. März 2023 an die Gemeinde Berg
übersandt oder bei folgender Stelle persönlich abgegeben werden:
Gemeindeverwaltung Berg, Herrnstraße 1, 92348 Berg, 1. Stock, Zimmer-Nr. 10, Frau Götz.
Es ist darauf zu achten, dass hierzu das durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration einheitlich erarbeitete Bewerbungsformular verpflichtend verwendet werden muss.
Dieses Bewerbungsformular erhalten Sie an o. a. Stelle bei der Gemeindeverwaltung Berg bzw. es steht auch auf unserer Homepage
zum Download bereit.
Außerdem stehen hier sowie im Serviceportal des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ weitere Informationen zur Schöffenwahl sowie die rechtlichen Bestimmungen für eine Bewerbung
Schöffenbekanntmachung zur Verfügung.
Auch hier kann das Bewerbungsformular heruntergeladen werden.
Für Rückfragen können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung Berg wenden (Frau Götz, Tel. 09189/44 11 19).
Bitte geben Sie diesen Aufruf auch an geeignete Bewerberinnen und Bewerber in Ihrem Umfeld weiter.