Ab 01. Dezember können Bauanträge direkt digital beim Landratsamt eingereicht werden.
Die Digitalisierung am Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. schreitet voran: Ab 01. Dezember können Bauanträge und einige Nachweise digital eingereicht werden. Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. ist damit unter den ersten 20 unteren Bauaufsichtsbehörden, die Ihren Bürgern diese Möglichkeit zur Verfügung stellen.
„Wir freuen uns sehr, dass wir mit diesem digitalen Angebot unsere Serviceleistungen nochmals optimieren können. Als Wachstumslandkreis mit einer starken Bauwirtschaft ist das bei den Baugenehmigungsverfahren besonders wichtig“ hebt Landrat Willibald Gailler hervor.
Wer einen Bauantrag digital stellen möchte, muss zunächst eine Bayern ID beantragen. Mit dieser Bayern ID meldet sich der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser im BayernPortal an und gelangt zu den Online-Antragsassistenten. Ein entsprechender Link wird auch auf der Internetseite des Landkreises eingestellt. Der Online-Assistent leitet den Antragsteller durch das Formular und hilft beim Ausfüllen. „Wir hoffen, dass die Bauvorlagen dadurch vollständiger werden“ äußert die Leiterin des Bauamtes Helga Huber. Am Schluss werden die Planzeichnungen sowie die weiteren Unterlagen als pdf-Dokumente hochgeladen, ein dreifaches Plotten der Pläne durch den Entwurfsverfasser sowie die Unterschriften auf dem Papierplan entfallen.
Die Gemeinden bleiben bei der Entscheidung über die Bauanträge trotzdem eingebunden, das Landratsamt beteiligt die Gemeinden unmittelbar nach Eingang des Bauantrages.
Die Einführung des digitalen Bauantrages bietet die Möglichkeit, die Bearbeitung von Bauanträgen effizienter zu gestalten, da die Gemeinde und die Fachstellen gleichzeitig digital beteiligt werden können. „Neben einer Reduzierung der Gesamtdauer des Baugenehmigungsverfahrens ist auch die Einsparung von Papier als positiv zu bewerten“ so Helga Huber.
Die Möglichkeit zur digitalen Antragstellung bringt aber auch einige Verfahrensänderungen mit sich. Die wohl wichtigste ist, dass zukünftig nicht nur die digitalen Anträge, sondern auch die Anträge in Papierform direkt beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. einzureichen sind. Hiervon ausgenommen sind jedoch die Genehmigungsfreisteller sowie die Anträge auf isolierte Befreiung, die weiterhin in Papierform eingereicht werden. Diese sind nach wie vor bei der zuständigen Gemeinde einzureichen.
Das Bauamt hat häufig gestellte Fragen zum digitalen Bauantrag zusammengefasst und diese umfassend beantwortet auf der Homepage des Landkreises eingestellt.