Die Gemeinde Berg gibt bekannt, dass aufgrund des derzeitigen Wassermangels und den zur Zeit parallel verlaufenden Arbeiten zur Neufassung der Quelle Hausheim sowie der anhaltenden Trockenheit im Versorgungsgebiet der Gemeinde Berg die Versorgung mit Trinkwasser gefährdet ist.
Daher ist zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Trinkwasser die Entnahme und Verwendung von Trinkwasser für folgende Zwecke ab Donnerstag, 15. Juni 2023, bis auf Widerruf verboten:
- Befüllung von privaten Pools und Planschbecken
- Bewässerung von privaten Rasen-, Gartenflächen und Blumenbeeten mit Ausnahme von reinen Nutzgartenflächen (Gemüsebeete) und gewerblich genutzten Pflanzbeeten (z. B. in Gärtnereien, Baumschulen etc.)
- Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken
- Reinigen und Abspritzen von Terrassen und Hofflächen
- Bewässerung von öffentlichen Grünflächen, Blumenbeeten und Sportplätzen, ausgenommen sind Grabstätten auf Friedhöfen
Ausgenommen von den Beschränkungen sind die Ortsteile Haslach, Gspannberg, Kleinvoggenhof, Rührersberg, Reichenholz, Bischberg und Mauertsmühle, da deren Wasserversorgung über die Zweckverbände „Pettenhofener Gruppe“ und „Hammerbachtalgruppe“ sowie über die Gemeinde Burgthann erfolgt.